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DIGITALES Fahren – “Fahrverbote” – umsetzbar und sogar individuell gestaltbar

In den letzten Tagen waren diverse Äußerungen zu vernehmen, dass Fahrverbote nicht umsetzbar oder gar nicht oder nur mit massivem Personalaufwand kontrolierbar wären.

Der Ratspirat Frank Grenda widerspricht und wird der Stadt Düsseldorf und der Bezirksregierung Düsseldorf nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes die Möglichkeiten durch Anträge und Konzepte näher bringen.

Der direkte Einsatz von vorhandener digitaler Technologie könnte eigentlich Veränderung zum Wohle seiner Bürger bedeuten, doch will man wirklich die Wahrheit bekanntgeben und sich der daraus folgenden Diskussion stellen?

Die benötigte Technik ist bereits bei allen Kraftfahrzeugen fest verbaut; bei Benzinern seit 2001 und bei Dieselfahrzeugen seit 2004. Die Rede ist von der OBD-II-Schnittstelle, die jeder Hobbybastler als On-Board-Diagnose (OBD) für seine Fahrzeugdiagnose kennt.

Mit dem Einsatz von OBD-II-Schnittstellen-Adaptern, die über Bluetooth, WiFi oder GSM verfügen können, wäre in den Fahrzeugen vieles möglich.

Denn was die wenigsten Autobesitzer wissen, diese Schnittstelle liefert alle Daten zu Spritverbrauch, Drehzahl und Geschwindigkeit sowie weiteren Motordaten.

Was wäre möglich, wenn man die Echtzeitdaten live, nach einer Anonymisierung an die Verkehrsleitstellen übermittelt? Statt die Daten nur lokal für sich persönlich zu sammeln und im Privaten auszuwerten, oder sie wie üblich lediglich den Fahrzeugherstellern nach Werkstattbesuchen kostenlos zur Verfügung stellt. Welcher Nutzen kann für Anwohner, Stadt und Fahrer generiert werden?

Nach den gesetzlichen Berechnungsformeln könnten Luftdatenkarten in Echtzeit realisiert werden. Diese straßengenauen Karten könnten bei der Verwendung mit Navigationsgeräten alternative Routen erzeugen. Im Bereich Verbraucherschutz liessen sich genauere Messwerte mit den ursprünglichen Herstellerangaben abgleichen und eventuellen Regressforderungen bei zukünftigen Klagen gegen die Hersteller dienen. Auch das Abgleichen mit Daten von Mitfahrgelegenheiten oder Carsharing-Fahrzeugen wären realisierbar. Alles was auch datenschutztechnisch zu den neuen Mobilitätsgedanken der PIRATEN dazugehört.

Beispiel: FAHRVERBOTE
Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts am 27.2.2018 ist es Kommunen möglich, nach den Grundsätzen der Verhältnismäigkeit, Fahrverbote auch für einzelne Straßen zu verhängen. Fahren demzufolge diverse Fahrzeuge in ein Gebiet ein, errechnet ein Zentralrechner, an den die erzeugten Live-Daten übermittelt wurden, den aktuellen Luftwert, Vor der Überschreitung eines Grenzwerts, beispielsweise Feinstaub oder NOX, werden den anderen Verkehrsteilnehmern Alternativrouten vorgeschlagen oder die Einfahrt verwehrt bis sich die Luftwerte verbessern.

Was würde so eine Variante kosten ?
Ein Bluetooth Gerät ist ab 2,49€, die GSM-Variante kann aktuell ab 14,99 € bezogen werden. Für LKWs und Baufahrzeuge beginnt der Preis ab 29,99€. Für die Stadt Düsseldorf wären dies grob überschlagen eine Gesamtinvestition für alle betroffenen Fahrzeuge von maximal 1,5 Millionen Euro.

Zum direkten Vergleich der Kosten: für die Green-Mobility Studie wurden gerade mal 476.000€ für die reine Konzepterstellung veranschlagt ohne Umsetzungskosten veranschlagt. Bei “Kooperative Mobilität im digitalen Testfeld Düsseldorf” (KoMoD) werden momentan 14,7 Millionen € Forschungsgelder ausgegeben.

Jetzt wird abzuwarten sein, wie die etablierte Politik und die Verwaltung mit den Ideen der PIRATEN umgeht, um die Lebensqualität in Düsseldorf nachhaltig zu verbessern.

Nachtrag zur OBD-Schnittstelle:
Eigentlich sollte es sogar schon die OBD-3 Schnittstelle geben, die das Autofahren revolutionieren würde, da sämtliche Informationen automatisch an zuständige Stellen geleitet würden. Aber das wäre ja kein Geschäftsmodell, daher wird sie von Seiten der Automobilhersteller verweigert, da man sich das Geschäfte nicht entgehen lassen möchte.

[1] OBD Schnittstelle
[2] Datenbasierte Verkehrsplanung: vom Papier-Erhebungsbogen zu Big Data